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Ablauf 

 

Sprechstunde:

Das Erstgespräch, die sog. Sprechstunde findet i.d.R. mit den Kindern / Jugendlichen und deren Eltern bzw. Bezugspersonen statt. Hierzu bitte ich Sie die Versichertenkarte des Kindes bzw. des Jugendlichen mitzubringen. Der erste Termin dient dem gegenseitigen Kennenlernen und einer Einschätzung der Problematik. Es wird die Indikation für eine Psychotherapie gestellt oder ggf. an eine entsprechende Stelle weiterverwiesen. 

Hinweis:

Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht müssen entweder beide Elternteile zum Erstgespräch kommen oder eine unterschriebene Einverständniserklärung des getrennt lebenden Elternteils mitbringen bzw. mir vorher zusenden.

Einverständniserklärung des getrennt lebenden Elternteils runterladen

Probatorik:

In den folgenden sog. probatorischen Sitzungen geht es darum einen vertrauensvollen Kontakt aufzubauen. Eine wichtige Grundlage vertrauensvoller Zusammenarbeit ist die Gewährung einer Schweigepflicht. In dieser Phase wird eine ausführliche kinder- und jugendpsychologische Diagnostik (auf der Grundlage von Gesprächen, Beobachtung, Spiel, psychologischen Tests und Fragebögen) durchgeführt. Ziel ist es ein möglichst umfassendes Verständnis für die Symptomatik und die Zusammenhänge zu entwickeln. Im Folgenden wird ein individualisierter Behandlungsplan, der sich an gemeinsam erarbeiteten Behandlungszielen orientiert, entwickelt. Dieser beinhaltet ebenso den Einbezug der Bezugspersonen. Mit (älteren) Jugendlichen kann individuell besprochen werden inwiefern Eltern in den therapeutischen Prozess einbezogen werden. Erscheint es sinnvoll weitere Personen in den therapeutischen Prozess einzubeziehen (Erzieher-Innen, Lehrer-Innen, Sozialpädagogische Familienhilfen etc.). wird dies in Abstimmung mit dem Kind/Jugendlichen/Eltern (über eine  Schweigepflichtsentbindung)  vereinbart. Mit verbindlicher Absprache eines Arbeitsbündnisses (Therapievertrag) wird gemeinsam entschieden, ob ein Antrag zur Aufnahme einer Psychotherapie an die Krankenkasse gestellt wird.

 

Beginn der Psychotherapie:

Nach Genehmigung der Psychotherapie durch die Krankenkasse finden in der Regel wöchentliche Therapiesitzungen mit einer Dauer von jeweils 50 Minuten statt. Neben den Stunden für Kinder bzw. Jugendliche bewilligen die Krankenkassen zusätzliche Stunden für Eltern bzw. Bezugspersonen.

 

Kosten:

  • Die Kosten einer Psychotherapie werden, vorausgesetzt diese ist zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig, i. d. R. zu 100% von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

  • Sind Sie privat krankenversichert ist die Kostenübernahme abhängig vom Vertrag. Deshalb ist es  wichtig die Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn zu klären. Die Behandlung wird Ihnen privat in Rechnung gestellt.

  • Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Behandlungskosten (etwa 50%). Auch in  diesem Fall sollten Sie sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen  lassen. Die Behandlung wird Ihnen ebenfalls privat in Rechnung gestellt.

  • Als Selbstzahler ist es auch möglich die Kosten für die Psychotherapie selbst zu tragen. Die Kosten der Behandlung richten sich dann nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), werden Ihnen  privat in Rechnung gestellt.

 

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